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Eine gute Nachricht: Schiffsbeteiligungen sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen! Während fast alle Kapitalanlagen von der Abgeltungssteuer betroffen sind, können sich Investoren bei Schiffsbeteiligungen freuen. Auch nach dem 01.01.2009 ist das Thema Schiffsbeteiligungen Abgeltungssteuer für Anleger ohne Bedeutung – oder aber gerade von Bedeutung, je nach Blickwinkel. Denn: Erträge aus Schiffsbeteiligungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden nach wie vor nach der Tonnagesteuer bewertet und besteuert. Durch diese Form der Besteuerung kann der Anleger einer Schiffsbeteiligung nahezu steuerfrei Ausschüttungen. Für den Anleger ist damit ein Investment in eine Schiffsbeteiligung eine der wenigen Anlageformen, die nicht der 25%igen Abgeltungssteuer unterliegt. Informieren Sie sich doch über die Chancen und Risiken dieser Beteiligungsform, vielleicht eignet sich eine Schiffsbeteiligung für die Diversifikation und langfristige Stabilisierung Ihres bestehenden Portfolios.
Bitte beachten Sie: Es lohnt sich vor In-Kraft-Treten der Abgeltungssteuer das Portfolio unbedingt noch einmal zu durchforsten und langfristig zu optimieren.
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