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Schiffsbeteiligungen bieten attraktive Steuervorteile für Anleger Erträge aus der Beteiligung an Schiffsfonds bieten dem Anleger Vorteile gegenüber den Erträgen aus gewöhlichen Kapitalanlagen wie Zinsen auf Bankguthaben, Festegeld oder Dividenden aus Aktien. Das Zauberwort heißt Tonnagesteuer. Die Erträge, also die jährlichen Ausschüttungen an die Investoren einer Schiffsbeteiligung, werden nach dem Prinzip der Tonnagesteuer besteuert. Das führt zu fast steuerfreien Ausschüttungen.
Aktuell wird allerdings von Seiten der Bundesregierung diese Besteuerung überprüft. Sinn der günstigen Besteuerung von Erträgen, die deutsche Schiffe erwirtschaften, war ursprünglich die Stärkung der deutschen Seefahrt.
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